Kindeswohlgefährdung: Erkennen - Beurteilen - Handeln

Eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen sind von Vernachlässigung, körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt betroffen. Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und besonderem Förderbedarf steigt die Zahl um das 2-fache.


Seit 2005 mit der Einführung des § 8a SGB VIII (Schutz vor Kindeswohlgefährdung) sind präzisere gesetzliche Grundlagen zum Schutz von Kindern vor Kindeswohlgefährdung geschaffen worden. Seit 1.1.2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, das für weitere Verbesserungen im Kinderschutz sorgen will.


Ziel der 2-tägigen Fortbildung ist es, über aktuelle rechtliche Grundlagen für verschieden Träger und Berufsgruppen zu informieren (Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Schulen). Die Teilnehmer/innen lernen Verfahrensschritte kennen und erfahren, wie die Arbeit mit Eltern, Kindern und Jugendlichen und mit dem Jugendamt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
gelingen kann. Erprobte Verfahrenspläne, Materialien und Dokumentationsvorlagen werden vorgestellt.


Bedürfnisorientiert finden Beratungen zur einrichtungsinternen Konzeptentwicklung und Fallberatungen statt.

Termin

Donnerstag, 16. Oktober 2025, 9.30 – 12.30 und 13.30 - 16.30 Uhr

Freitag, 17. Oktober 2025, 9.00 – 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Inhalte

Formen der Kindeswohlgefährdung
körperliche, psychische Gewalt, Vernachlässigung, Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt
Formen, Zahlen, Hintergründe, Anhaltspunkte, Symptome, Risiko- und Schutzfaktoren

 

Rechtliche Rahmenbedingungen
§ 8a SGBVIII für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, neues Bundeskinderschutzgesetz (seit 1.1.2012)
rechtliche Grundlagen für Schulen und Einrichtungen der Behindertenhilfe
Umsetzung der § 8a und 8b, Beratung durch eine insofern erfahrene Kinderschutzfachkraft

 

Verfahrensschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Vorstellung erprobter Verfahrenspläne, Arbeits- und Dokumentationsmaterialien
Instrumente zur Risikoeinschätzung
Zusammenarbeit mit der insofern erfahrenen Fachkraft - Rolle und Aufgabe
Teamarbeit und kollegiale Beratung
Elternarbeit, Arbeit mit dem Kind/Jugendlichen, Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe, Frühförderstellen,
SVE, HPT, Förderschulen, integrativen Einrichtungen, Förderzentren,
Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulbegleitende

Kosten

290,- € (inkl. Fortbildungsskript und Getränke)

Ort
Kreisjugendring Nürnberg, Raum Delta, Hintere Insel Schütt 20, 90403 Nürnberg
Referent

Bernd Moser, Dipl. Sozialpädagoge, Pro Prävention e.V

 

Verbindliche Anmeldung zur Fortbildung:

Kindeswohlgefährdung

Anmeldemodalitäten als PDF

 

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